Zahlreiche und detaillierte Vorschriften regeln den Anbau, die Lese und das Keltern der Champagner Rebsorten.

Rodung und Neubepflanzung müssen offiziell angemeldet werden. Erst nach zwei Jahren – in der Sprache der Winzer «ab dem dritten Blatt» – erhält man Trauben, die das Gütesiegel «AOC Champagne» (Appellation d’Origine Contrôlée) führen dürfen. Die Pflanzenreihen stehen maximal 150cm auseinander, die Rebstöcke selbst nicht weniger als 90cm, aber auch nicht mehr als 1.50 Meter.

Der durchschnittlichen und vergleichsweise recht hohen Pflanzdichte von ca. 8’000 Rebstöcken pro Hektar liegen qualitative Erwägungen zugrunde. Die so verdichte Blattoberfläche optimiert die Photosynthese, während die Rebstöcke im Boden um Nährstoffe konkurrieren müssen, was zwar zu weniger Champagnertrauben je einzelner Pflanze, jedoch auch zu verbesserter Qualität der Weintrauben, führt.

Strenge Regeln gelten auch für die Pressung, bzw. das Keltern. So dürfen einzig die knapp 2’000 registrierten Kelterstationen («Pressoirs») der Champagne die Pressung der Trauben übernehmen. Und für diese gelten strenge Mengenregelungen. Aus 160 kg Trauben dürfen nur die ersten 82 Liter Most als die qualitativ hochwertigere «Cuvée» und weitere 20 Liter als «Taille» gekeltert werden.

Bei den roten bzw. blauen Traubensorten, «Pinot Noir» und «Pinot Meunier», wird darauf geachtet die Trauben sofort nach der Ernte zu pressen und nur kürzeste Zeit (wenige Minuten) an der Maische liegenzulassen, da sonst der Most die roten Farbpigmente aus den Schalen aufnähme, was für die Herstellung von weissen Weinen selbstverständlich unerwünscht ist.

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